![]() Verpflichtender SARS-CoV-2-Antigen-Selbsttest für Schülerinnen und SchülerAb dem 12. April 2021 ist die Teilnahme am Unterricht nur noch mit einem negativen Testergebnis möglich. Ein solches kann belegt werden
Die Ausstellung des entsprechenden Nachweises und die Durchführung des Tests dürfen nicht länger als drei Tage zurückliegen. Die Testung in der Schule erfolgt im ersten Unterrichtsblock durch die Organisation des jeweiligen Fachlehrers im Klassenraum um 07:30 Uhr, bei späterem Unterrichtsbeginn durch den jeweiligen Fachlehrer im Klassenraum um 09:15 Uhr. Verweigert ein Schüler/ eine Schülerin die Testung, oder ist er/sie nicht in der Lage anderweitige Nachweise vorzuzeigen (siehe oben), ist der Schüler/die Schülerin der Schule zu verweisen. Die Schule informiert daraufhin unverzüglich den Ausbildungsbetrieb. Der Schüler/ die Schülerin verpflichtet sich, den Unterrichtsstoff unverzüglich und eigenverantwortlich nachzuarbeiten. Testanleitung
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![]() Aktuelle Informationen zum SchulbetriebSeit dem 16. März gilt: Die Präsenzpflicht ist auch an allen weiterführenden allgemeinbildenden und den berufsbildenden Schulen aufgehoben worden.Eine Anpassung der 10. Eindämmungsverordnung erfolgt zeitnah. Das bedeutet, dass dort, wo eingeschränkter Regelbetrieb stattfindet, der reguläre Präsenzunterricht in Halbgruppen und unter Wahrung des Mindestabstands von 1,5 Metern angeboten wird, die Teilnahme daran ist jedoch für die Schülerinnen und Schüler nicht verpflichtend. Ministerium für Bildung Sachsen-Anhalt (mb.sachsen-anhalt.de) Die Entscheidung darüber, ob vom Aussetzen der Präsenzpflicht Gebrauch gemacht wird, ist mit dem Ausbildungsbetrieb abzustimmen und bedarf dessen Zustimmung. Die Entscheidung, dass eine Schülerin oder ein Schüler die Schulpflicht nicht durch die Teilnahme am Präsenzunterricht in der Schule, sondern ausschließlich durch das Erledigen entsprechender Aufgaben zu Hause erfüllt, ist schriftlich anzuzeigen und für die jeweilige Woche verbindlich. Ein Anspruch auf Distanzunterricht besteht bei Aussetzung der Präsenzpflicht nicht. Die betreffenden Auszubildenden verpflichten sich zur eigenverantwortlichen Nacharbeit des Unterrichtsstoffes. Wird im Stundenplan Distanzunterricht ausgewiesen, so besteht weiterhin die Pflicht zur Teilnahme. |
Unterrichtstage der Klassen vom 19.04.bis 24.04.2021:Bereich 1: Bereich 2: |
Unterrichtstage der Klassen vom 26.04. bis 30.04.2021:Bereich 1: Bereich 2: |