Nach dem Ende des Hitlerregimes galt es, in Deutschland einen demokratischen Staat aufzubauen. Dieser Staat brauchte eine Verfassung, in der die Aufgaben des Staates für die Menschen und die Grundlagen des Zusammenlebens der Menschen klar geregelt sind.

Das Egebnis war unser bis heute gültiges und immer noch zeitgemäßes Grundgesetz - 19 Artikel, die klarstellen:

Die Würde des Menschen ist unantastbar. Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung ... verstößt. Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. Männer und Frauen sind gleichberechtigt.  Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden...
19 Artikel, die für ein demokratisches Deutschland stehen.

Vielen Dank an die Landeszentrale für politische Bildung Sachsen-Anhalt, die den Auszubildenden der BbS "Eike von Repgow" diesen interessanten Vortrag ermöglichte!

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Als Mütter des Grundgesetzes werden die vier weiblichen Mitglieder des Parlamentarischen Rates bezeichnet. Sie setzten sich insbesondere für die Verankerung der Gleichberechtigung im Grundgesetz ein.